Reiseveranstalter-Haftpflicht
Die Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Sie als Reiseveranstalter. Sie ist, bildlich gesprochen, Ihr lebensnotwendiger Fallschirm. Durch einen hohen Personenschaden kann die Existenz Ihres Unternehmens, im Zweifelsfall sogar Ihre eigene private gefährdet werden. Vergessen Sie bitte nicht: Sie haften auch für Ihre Leistungsträger. Um unser Angebot in Ihrem Sinne abzurunden, bieten wir Ihnen zusätzlich zur Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung auch Versicherungslösungen für Vermögensschäden.
Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung
Welche Leistungen sind versichert?
Versicherungsschutz tritt immer dann ein, wenn Forderungen von Reiseteilnehmern an Sie gestellt werden, die während der Reise verletzt oder deren Sachen beschädigt wurden. Denkbar sind zum Beispiel Schmerzensgeld, Ersatzleistungen für Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für Rettungsflüge, beschädigtes Gepäck etc.! Dieser Versicherungsschutz ist auch unbedingte Voraussetzung zum Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kundengeldabsicherung.
Der Versicherer übernimmt die Kosten für:
- die Prüfung geltend gemachter Ansprüche
- die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- den Prozess bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Welche Leistungen sind versichert?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die sinnvolle Ergänzung zur Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter. Sie übernimmt die rein finanziellen Schadenersatzforderungen der Reiseteilnehmer, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Versichert sind unter anderem:
- Ansprüche aus nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- Verdienstausfall
- fehlgeschlagene Aufwendungen der Reisenden, weil die gebuchte Reise wegen Überbuchung nicht angetreten werden kann
Der Versicherer übernimmt die Kosten für:
- die Prüfung geltend gemachter Ansprüche
- die Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
- die anteiligen Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über Schadenersatzansprüche
Premium-Plus als Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Baustein Rettungs- und Mehrkosten
Welche Leistungen sind versichert?
Dieser Ergänzungsbaustein zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen Kosten, die Sie als Veranstalter aufwenden müssen, weil ein Vertragspartner die vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder die Reise durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände in ihrer Durchführung gefährdet ist oder abgebrochen werden muss.
Premium-Plus als Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Baustein Minderungskosten
Welche Leistungen sind versichert?
Versichert sind Beträge, die Ihnen Reiseteilnehmer als prozentualen Abzug für Schlechtleistungen vom Reisepreis abziehen oder zurückfordern. Mit dem Abschluss der Superior-Deckungsbausteine für Rettungs- und Mehrkosten sowie für Minderungskosten haben Sie den zusätzlichen Vorteil der umfassenden Bearbeitung Ihrer Kundenreklamationen durch das Juristenteam der TAS. Das Team ist besonders vertraut mit den Besonderheiten des deutschen Reiserechts. Mit Ihrem Superior-Deckungsbaustein für Minderungskosten kümmern wir uns um die Prüfung der Rechtmäßigkeit und um die Erstattung des finanziellen Schadens.
Eigenschaden-Deckung
Versichert sind Vermögensschäden, die Ihrem Unternehmen infolge eines fahrlässigen Fehlers von seinen Organen, Arbeitnehmern sowie freien Mitarbeitern erlitten hat (Eigenschaden).
Vermittlung von Reiseversicherungsverträgen
Abgesichert sind Fehler in der Funktion als Vermittler von Reiseversicherungsverträgen, z.B.
- Fehlerhafte Beratung beim Abschluss eines Reiseversicherungsvertrages
- Nichtweiterleitung von risikoerheblichen Mitteilungen des Versicherungsnehmers an den Versicherer
- Verzögerung bei der Weiterleitung von Schadenanzeigen
- Unterlassung der Weiterleitung von Deckungsaufträgen an den Versicherer
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